Vertragspartner
HANOBAU Patryk Mrozek & Admir Hoxhaj GbR
Vertreten durch die Gesellschafter Patryk Mrozek und Admir Hoxhaj
Niedersachsenstraße 29 · 30853 Langenhagen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge von HANOBAU über Trockenbau-, Maler-, Renovierungs-, Modernisierungs- und damit zusammenhängende Werk- und Bauleistungen.
1.2 Kunden können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Soweit eine Regelung nur für eine Kundengruppe gilt, wird dies ausdrücklich angegeben.
1.3 Individuell ausgehandelte Vereinbarungen sowie die konkrete Leistungsbeschreibung im Angebot oder Auftrag gehen diesen AGB vor.
1.4 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) wird nicht Vertragsbestandteil.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angaben auf der Website, in sozialen Medien und in Werbemitteln sind unverbindlich und stellen noch kein Vertragsangebot dar. Eine Kontakt- oder Projektanfrage ist unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein als verbindlich gekennzeichnetes Angebot von HANOBAU innerhalb der darin genannten Frist annimmt oder HANOBAU ein Angebot des Kunden annimmt. Annahme und Bestätigung können – je nach Einzelfall – vor Ort, telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp erfolgen. Gesetzliche Form- und Informationspflichten bleiben unberührt.
2.3 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das angenommene Angebot, die Leistungsbeschreibung, wirksam vereinbarte Nachträge und die individuellen Abreden.
2.4 Diese AGB gelten nur, wenn HANOBAU vor oder bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist, dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme gibt und der Kunde ihrer Geltung zustimmt. Bei telefonischer Annahme werden die AGB deshalb vor dem endgültigen Vertragsschluss per E-Mail, WhatsApp oder auf Papier bereitgestellt.
3. Leistungen, Änderungen und Mitwirkung
3.1 HANOBAU erbringt die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorschriften.
3.2 Änderungen und zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Ausführung hinsichtlich Umfang, Vergütung und gegebenenfalls Terminfolgen vereinbart und dokumentiert. Bei einem Bauvertrag bleiben die gesetzlichen Rechte nach §§ 650b und 650c BGB unberührt.
3.3 Der Kunde erfüllt die im Angebot oder Auftrag konkret bezeichneten Mitwirkungspflichten und ermöglicht zum vereinbarten Zeitpunkt den Zugang zum Ausführungsort. Gesetzliche Folgen fehlender Mitwirkung bleiben unberührt.
3.4 HANOBAU darf geeignete Nachunternehmen einsetzen, soweit nicht ausdrücklich eine persönliche Ausführung vereinbart ist. HANOBAU bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
4. Preise und Kostenvoranschläge
4.1 Preise und Abrechnungsart ergeben sich aus dem angenommenen Angebot oder Auftrag. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern gilt ein Nettopreis zuzüglich Umsatzsteuer nur, wenn dies im Angebot eindeutig ausgewiesen ist.
4.2 Anfahrts-, Entsorgungs- oder sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, wenn sie vor Vertragsschluss im Angebot ausgewiesen oder individuell vereinbart wurden.
4.3 Ein Kostenvoranschlag ist nur dann ein garantierter Festpreis, wenn er ausdrücklich so bezeichnet ist. Erkennt HANOBAU, dass ein nicht garantierter Kostenanschlag voraussichtlich wesentlich überschritten wird, informiert HANOBAU den Kunden unverzüglich. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
4.4 Die Erstellung eines Kostenvoranschlags wird nur vergütet, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Ausführungszeiten und Behinderungen
5.1 Verbindliche Ausführungs- oder Fertigstellungstermine bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden oder sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften ergeben.
5.2 HANOBAU informiert den Kunden unverzüglich über erkennbare Ausführungshindernisse und deren voraussichtliche Folgen. Verzögerungen, die auf einer vom Kunden nicht rechtzeitig erbrachten, konkret vereinbarten Mitwirkung beruhen, verschieben vereinbarte Fristen nur in dem angemessenen Umfang, der durch die Behinderung und ihre Folgen verursacht wird. Weitergehende gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
6. Abschlagszahlungen, Abnahme und Schlusszahlung
6.1 Abschlagszahlungen dürfen nur nach Maßgabe des § 632a BGB verlangt werden. Bei einem Verbraucherbauvertrag gelten zusätzlich die zwingenden Grenzen und Sicherheiten des § 650m BGB.
6.2 Nach vertragsgemäßer Fertigstellung kann HANOBAU die Abnahme verlangen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
6.3 Eine Abnahmefiktion gegenüber einem Verbraucher tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein; HANOBAU weist den Verbraucher hierbei gesondert in Textform auf die Folgen hin.
6.4 Die Schlussvergütung wird nach Abnahme und Zugang der Rechnung fällig. Bei einem Bauvertrag setzt die Fälligkeit zusätzlich eine prüffähige Schlussrechnung gemäß § 650g BGB voraus. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungs- und Verzugsregeln.
7. Mängelrechte
7.1 Für Mängel gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen, insbesondere §§ 633 bis 639 und § 634a BGB.
7.2 HANOBAU ist innerhalb angemessener Frist Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben, soweit eine solche Gelegenheit nach dem Gesetz erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
8. Haftung
Für die Haftung von HANOBAU gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Beschränkung der Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden erfolgt nicht.
9. Kündigung und Widerruf
9.1 Für Kündigungsrechte und deren Rechtsfolgen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 648 und 648a BGB. Die Kündigung eines Bauvertrags bedarf gemäß § 650h BGB der Schriftform.
9.2 Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Besteht ein Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. Diese AGB ersetzen die Widerrufsbelehrung nicht.
9.3 Für Verbraucherbauverträge gelten ergänzend und zwingend §§ 650i bis 650o BGB einschließlich der dort vorgesehenen Baubeschreibung und Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung und Musterformular ansehen10. Schlussbestimmungen
10.1 Gerichtsstand und anwendbares Recht richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Verbraucherrechte werden nicht eingeschränkt.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht Vertragsbestandteil werden oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der betreffenden Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
11. Verbraucherstreitbeilegung
Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: HANOBAU ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
